Handwerksorganisation in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern

Schema Handwerksorganisation

Organe des Handwerks

Handwerksinnungen

Eine Handwerksinnung ist der Zusammenschluss von Betriebsinhabern des gleichen Handwerks zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen innerhalb eines bestimmten Bezirks. Der Bezirk muss sich mindestens mit dem Gebiet eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt decken. Handwerksinnungen sind Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Kreishandwerkerschaften

Die Kreishandwerkerschaften bilden die fachliche Basisorganisation des Handwerks in einem Bezirk und werden durch die Handwerksinnungen gebildet. Sie fördern und vertreten die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt. Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Innungsverbände/ Fachverbände

Der Landesinnungsverband ist der Zusammenschluss von Handwerksinnungen des gleichen Handwerks in einem oder mehreren Bundesländern. Innerhalb eines Landes kann in der Regel nur ein Landesinnungsverband für dasselbe Handwerk gebildet werden. Der Landesinnungsverband nimmt die wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Handwerks wahr, für das er gebildet ist. Darüber hinaus unterstützt er die Behörden und ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten.

Handwerkskammer

Handwerkskammern werden zur Vertretung der Interessen des Handwerks errichtet. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebs eines Handwerks sowie die Gesellen und andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden innerhalb des Kammerbezirks. Handwerkskammern werden von der obersten Landesbehörde errichtet. Ihre Aufgaben sind unter anderem die Interessen des Handwerks zu fördern, die Handwerksrolle zu führen und die Berufsausbildung zu regeln.