Aufgaben

Die Landesvereinigung (Wirtschaftsverband Handwerk MV) hat als parteipolitisch und konfessionell neutrale Vereinigung die Aufgabe, die handwerkspolitischen Interessen des selbstständigen Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern zu vertreten.

Zu diesem Zweck hat sie insbesondere:

  • handwerkspolitische Forderungen und Anregungen der Mitglieder den zuständigen staatlichen oder nicht staatlichen Stellen in geeigneter Form vorzutragen und zu vertreten,
  • Maßnahmen zur Vorbereitung von Nachwuchskräften für die Übernahme von Ehrenämtern in den Handwerksorganisationen durchzuführen bzw. an diesen mitzuwirken,
  • die Mitglieder bei deren wirtschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben zu unterstützen und die Zusammenarbeit zu fördern,
  • auf einen Interessenausgleich zwischen den Mitgliedern hinzuwirken,
  • mit anderen Wirtschaftsgruppen zusammenzuarbeiten,
  • bei der Planung und Durchführung kultureller Vorhaben auf überregionale Ebene mitzuwirken.
  • Die Landesvereinigung hat ferner die Aufgabe, die in ihr zusammengeschlossenen Verbände als Arbeitgebervereinigung zu vertreten.
  • Die Selbstständigkeit der Mitglieder darf auf tarifpolitischem Gebiet nicht durch Maßnahmen der Landesvereinigung eingeschränkt werden.

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) § 81
(1) Der Landesinnungsverband hat die Aufgabe,

  1. die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist,
  2. die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
  3. den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.

(2) Er ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten oder zu fördern.