Aufgaben
Die Landesvereinigung (Wirtschaftsverband Handwerk MV) hat als parteipolitisch und konfessionell neutrale Vereinigung die Aufgabe, die handwerkspolitischen Interessen des selbstständigen Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern zu vertreten.
Zu diesem Zweck hat sie insbesondere:
- handwerkspolitische Forderungen und Anregungen der Mitglieder den zuständigen staatlichen oder nicht staatlichen Stellen in geeigneter Form vorzutragen und zu vertreten,
- Maßnahmen zur Vorbereitung von Nachwuchskräften für die Übernahme von Ehrenämtern in den Handwerksorganisationen durchzuführen bzw. an diesen mitzuwirken,
- die Mitglieder bei deren wirtschaftlichen und sozialpolitischen Aufgaben zu unterstützen und die Zusammenarbeit zu fördern,
- auf einen Interessenausgleich zwischen den Mitgliedern hinzuwirken,
- mit anderen Wirtschaftsgruppen zusammenzuarbeiten,
- bei der Planung und Durchführung kultureller Vorhaben auf überregionale Ebene mitzuwirken.
- Die Landesvereinigung hat ferner die Aufgabe, die in ihr zusammengeschlossenen Verbände als Arbeitgebervereinigung zu vertreten.
- Die Selbstständigkeit der Mitglieder darf auf tarifpolitischem Gebiet nicht durch Maßnahmen der Landesvereinigung eingeschränkt werden.
Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) § 81
(1) Der Landesinnungsverband hat die Aufgabe,
- die Interessen des Handwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist,
- die angeschlossenen Handwerksinnungen in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen,
- den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihnen auf Verlangen Gutachten zu erstatten.
(2) Er ist befugt, Fachschulen und Fachkurse einzurichten oder zu fördern.