Neuer Präsident kommt aus Rostock/Führungswechsel im Wirtschaftsverband Handwerk M-V e.V.

Klein Schwaß, 20. September 2022. Heiko Middelhuß heißt der neue Präsident des Wirtschaftsverband Handwerks M-V e.V.

Am 20. September 2022 wählten die Vertreter der Mitgliederverbände auf der Mitgliederversammlung in Klein Schwaß einen neuen Vorstand und Präsidenten. Gemeinsam mit Heiko Middelhuß übernehmen künftig drei Vorstandsmitglieder die Interessenvertretung von Arbeitgebern im Handwerk. Der 47-Jährige tritt die Nachfolge von Michael Roolf an, der die Interessenvertretung als Präsident des Wirtschaftsverband Handwerks M-V e.V. seit Jahren gegenüber der Politik, Partnerverbänden und in der Öffentlichkeit sehr erfolgreich vertrat. Auf den neuen Präsidenten Heiko Middelhuß warten in seiner ersten Amtszeit gleich anspruchsvolle Themen.

Neuausrichtung im Vorstand:

Der neu gewählte Vorstand des Wirtschaftsverband Handwerks M-V e.V. setzt sich wie folgt zusammen: Heiko Middelhuß (stellvertretender Obermeister der Landesinnung der Gebäudereiniger Nordost) wird neuer Präsident. Vizepräsident Jörg Kibellus (Landesinnungsmeister der Schornsteinfeger-Innung M-V) wurde im Amt bestätigt. Thomas Müller (Geschäftsführer der Firma Müller´s Bäckerei) und Michael Roolf (Geschäftsführer der Firma Reifen Roolf + Autoservice GmbH) übernehmen die Stellvertretung.

Damit ist der Weg geebnet, die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre auch kontinuierlich weiterzuführen.

 

Mitgliederversammlung vom 14.06.2021

Zusammenarbeit mit den Kreishandwerkerschaften

Der Wirtschaftsverband Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e. V. hat auf der Mitgliederversammlung am 14.06.2021 mit der Satzungsänderung beschlossen, dass auch die Kreishandwerkerschaften als ordentliche Mitglieder beitreten können.

 

Petition zum Erhalt unserer Handwerksunternehmen am 09.06.2021

Handwerksunternehmer fordern klares Bekenntnis vom Landtag zum Erhalt von Arbeitsplätzen im Handwerk

Wirtschaftsfokus M-V

Zuarbeit zum Wirtschaftsfokus M-V

Einreicher: Wirtschaftsverband Handwerk M-V e.V.
Verantwortungsbereich: freiwillig organisierte Arbeitgeber im Handwerk

Beschreibung der aktuellen Situation:

Die Corona Krise hat erhebliche, sehr unterschiedliche Auswirkungen in den jeweiligen Branchen. Daher ist eine pauschale Aussage, ob das Handwerk gut durch die Krise gekommen ist, eher nicht pauschal zu beantworten. Während es für die Gebäudereiniger eine Katastrophe ist und war, kommen Bauhaupt- und Nebengewerbe bedingt gut über die Runden.
Die Liquiditätshilfen des Landes und des Bundes werden mehrheitlich als positiv bewertet. Sie haben einen Beitrag zur Stabilisierung der Unternehmen geleistet. Das Instrument der Kurzarbeit, völlig neu für das Handwerk, leistet einen temporären Beitrag zur Stabilisierung der Beschäftigungszahlen.
Wichtig ist aus Sicht des WVH der Blick nach vorn. Genau das war aus meiner Sicht auch Ansatz des Wirtschaftsfokus M-V.
Wir unterscheiden dabei ein Konjunkturförderndes Programm für die Bürger und für Unternehmen.
Für Bürger bedeutet es Konsumanreize in Richtung der regionalen Wertschöpfungsketten ohne die Bürger zu Klassifizieren. D.h. es darf nicht das Kriterium sein, wie lange jemand zu welchen Bedingungen in Kurzarbeit ist. Vielmehr muss allen gleichberechtigt der Zugang zu Konsumanreizen gegeben werden. Wichtig dabei ist, die Realisierung vor Ort, durch direkten Kontakt zwischen Kunden und Konsumenten. Geschäfte werden von Menschen gemacht und Kommunikation fördert den Gemeinsinn.

Für Unternehmen bedeutet Konjunkturförderung Investition in die Zukunft und gleichzeitig auch Integration in die Region.
Um ein Konjunkturprogramm effizient zu machen, lohnt es, sich an vorhandenen Strukturen zu orientieren. Bei der Gewährung von Soforthilfen hat der Gesetzgeber eine Unternehmensstruktur, je nach Beschäftigtenzahlen vorgegeben. Diese sollte beim Konjunkturprogramm beibehalten werden.
Beim Konjunkturprogramm handelt es sich ebenso um nicht zurück zahlungspflichtige Zuschüsse. Die Wertstaffel sollte der Gesetzgeber vorgeben. Einen Nachweis für die Konjunkturinvestition durch Unternehmen muss nicht erbracht werden. Eine Dokumentation im Unternehmen gegenüber der Finanzverwaltung ist verpflichtend.
Ein Themenbereich für ein Konjunkturprogramm kann „Die Förderung von Unternehmensinvestitionen im Bereich der Digitalisierung (gemäß DigiTrans RL)“sein, hier erweitert durch das Thema Barrierefreiheit und Innovation in Unternehmen.

Beispiele für Barrierefreiheit:
- Automatiktüren
- Kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten

Beispiele für Digitalisierung:
- Einrichtung von Dokumentationsportalen zur Nutzung für Unternehmen bei staatlich geforderten melde- und dokumentationspflichtigen Aufgaben
- Einrichtung moderner Arbeitszeitaufzeichnungsmodule
- Digitalisierung der Unternehmensangebote, Shop-Lösungen im Netz
- Einrichtung von Online Terminkalendern
- Investitionen in Glasfaseranschlüsse

Beispiele für Innovation:
- Installation von E - Ladesäulen für Kunden und Mitarbeiterfahrzeuge
- Anschaffung von technischen Anlagen mit geringem Energieverbrauch, nebst moderner Steuerung

Die aufgezeigten Beispiele sind nur ein kleiner Einblick in die Vielfältigkeit vor uns stehender Investitionsaufgaben.

Das Land M-V sollte schnell, in vorhandenen Strukturen und wie bei der Soforthilfe unbürokratisch handeln.

In Richtung Bundespolitik bitten wir die Landesregierung darum, sich im Interesse aller Arbeitgeber unabhängig von der Branche in der sie tätig sind, einzusetzen.
Das bedeutet z. B. das bei der Bereitstellung von Investitionszulagen oder besonderen Afa Sätzen keine Unterscheidung nach Dienstleistung oder Autohaus oder Baugewerbe gemacht wird. Jeder Arbeitgeber, besonders im Handwerk sollte einen Anspruch auf Investitionszulagen haben. Das hat aus unserer Sicht auch etwas mit Chancengleichheit bei der Gestaltung unternehmerischer Zukunft zu tun.

Mit freundlichen Grüßen

Wirtschaftsverband Handwerk
Mecklenburg-Vorpommern e.V.

gez. Michael Roolf
Präsident

 

 

Für Berufsschüler mit weiten Wegen bleibt's teuer

von Stefan Ludmann, NDR 1 Radio MV

Für manche Berufe gibt es in ganz Mecklenburg-Vorpommern keine einzige Berufsschule.

Die rot-schwarze Landesregierung sieht auch nach einem Urteil aus Baden-Würtemberg vorerst keinen Grund, die Hilfen für bestimmte Berufsschüler zu erhöhen. Auszubildende, die in sogenannten Splitterberufen arbeiten und deshalb auf auswärtige Berufsschulen angewiesen sind, haben weiter keinen Anspruch auf volle Erstattung der Unterkunft- und Fahrtkosten.

Ministerium: Urteil nicht bindend für Land

In Mecklenburg-Vorpommern sind davon beispielsweise angehende Gleisbauer betroffen. Sie gehen in Magdeburg zur Berufsschule, Lehrlinge der Papiertechnologie werden im thüringischen Altenburg unterrichtet. Man werde das Urteil des Verwaltungsgerichts in Mannheim prüfen, heißt es in einer Antwort des Bildungsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen, außerdem sei der Spruch nicht bindend für das Land. Im Juni hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass Berufsschülern, die weite Wege zur Schule zurückzulegen haben, die Kosten für Unterkunft und Fahrt zu erstatten sind. Sie dürften im Vergleich zu anderen Berufsschülern nicht benachteiligt werden.

Richter: Gleichheitssatz des Grundgesetzes

Die Richter in Mannheim verwiesen auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Die grün-schwarze Landesregierung in Stuttgart hat reagiert und die Hilfen erhöht, bis auf einen geringen Eigenanteil werden die Kosten übernommen. In Mecklenburg-Vorpommern bleibt es trotz des Hinweises auf das Grundgesetz bei der eigenen Landesregelung: Pro Halbjahr gibt das Land einen Zuschuss von höchstens 175 Euro für die Unterkunft. Je nach Entfernung werden bis zu 280 Euro für Fahrtkosten übernommen. Allerdings erhalten diese Hilfe nur Schüler, die weniger als 500 Euro brutto verdienen. Wohl auch wegen dieser engen Grenzen haben im vergangenen Schuljahr nur 451 Schüler in Mecklenburg-Vorpommern Unterstützung erhalten. Insgesamt zahlte das Land etwas mehr als 160.000 Euro aus.

Linksfraktion mahnt schnelles Handeln an

Der Vorsitzenden der Linksfraktion, Simone Oldenburg, reicht das nicht. "Das Land muss schleunigst umsteuern und die vollen Kosten übernehmen." Offenbar warte das Land aber auf eine Klage und werde erst dann aktiv. Oldenburg sieht in Extra-Hilfen auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Man könne nicht überall Fachkräftemangel beklagen, dann aber nichts dagegen tun.

 

Wirtschaft fordert Gleichbehandlung

Auch die Wirtschaft fordert mehr Hilfen. Peter Todt, Vize-Hauptgeschäftsführer der IHK Schwerin, sagte, man könne die Kosten nicht bei den Jugendlichen abladen. Auch Auszubildende in den Splitterberufen müssten gleichbehandelt werden.

Das Urteil aus Mannheim hat bereits die Kultusministerkonferenz beschäftigt. Auch dort waren sich die Länder einig, dass der Richterspruch für die übrigen Bundesländer nicht bindend ist. Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen beispielsweise sieht keinen Grund, seine Regelung zu ändern. Berufsschüler in den Splitterberufen in NRW erhalten eine Fahrkosten-Erstattung von bis zu 50 Euro pro Monat.

http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Fuer-Berufsschueler-mit-weiten-Wegen-bleibts-teuer,bildung338.html

Vorstand des Wirtschaftsverbandes Handwerk bestätigt - Michael Roolf erneut zum Verbandspräsidenten gewählt

Anlässlich der Vorstandswahlen des Wirtschaftsverbandes Handwerk erklärt Michael Roolf als wiedergewählter Präsident:

"Als freiwillige Interessenvertretung von Arbeitgebern im Handwerk, haben die Mitglieder auf ihrer Versammlung am 13. Juni 2017 in Rostock für fünf Jahre einen neuen Vorstand gewählt.

Dabei wurden sowohl Michael Roolf als Präsident sowie der Landesinnungsmeister des Bäcker- und Konditorenhandwerks, Thomas Müller, als Vizepräsident und der Landesinnungsmeister des Tischlerhandwerks, Mario Schmidt, als weiteres Vorstandsmitglied einstimmig für weitere 5 Jahre in ihren Funktionen bestätigt.

Damit ist der Weg geebnet, die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre auch kontinuierlich weiterzuführen. Gemeinsam werden wir alles daran setzen, das in uns gesetzte Vertrauen zur Interessenvertretung der ca. 1.700 freiwillig organisierten Handwerksunternehmen zu bestätigen. Hierfür werden wir insbesondere auch unsere Mitgliedschaften in den Gremien, wie den Verwaltungsausschüssen der Agentur für Arbeit, dem Rundfunkrat des NDR, dem Mittelstandsbeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Deutschen Rentenversicherung NORD sowie dem Landesschulbeirat nutzen.

Ebenso werden wir alles dafür tun, ein objektives Bild in der öffentlichen Wahrnehmung der realen Situation in den vielen Handwerksbetrieben zu zeichnen."


Aus Deutschland und Europa

Handwerkspräsident Otto Kentzler ist zufrieden, dass die Gleichwertigkeit von Meisterbrief und Bachelor-Abschluss anerkannt worden ist. "Unsere Ausbildung hat dadurch an Attraktivität gewonnen. Die Karrieremöglichkeiten sind transparenter geworden", so Kentzler im Interview mit der Südwestpresse Ulm (3. Mai 2012).


Aus Mecklenburg-Vorpommern

Auf der gemeinsamen Veranstaltung der Wirtschaftskammern und der Vereinigung der Unternehmensverbände Mecklenburg-Vorpommerns mit dem Thema „Wirtschaft gemeinsam voranbringen“ sprachen sich die Anwesenden Vertreter einstimmig für allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge aus. Abgelehnt wurde hingegen jeder staatliche Eingriff in die Tarifautonomie. Der Ministerpräsident machte jedoch deutlich, dass er sich, entgegen der Auffassung der gesamten Wirtschaft des Landes, einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie durch eine Änderung des Vergabesetz vorbehält. Ein entsprechender Entwurf soll noch im Mai vorgelegt werden.


Aus Mecklenburg-Vorpommern

Das selbständige Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Ankündigung des Bundesfinanzhofes, der zufolge auch Dienstleistungen, welche kommunale Unternehmen für die Gemeinde erbringen, zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein werden. Betroffen davon sind alle Leistungen, die ebenso durch private Anbieter erbracht werden können.


Aus Deutschland und Europa

Der Wirtschaftsverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Zuverdienstmöglichkeiten für alle Arbeitnehmer auf den Prüfstand zu stellen.

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner, die das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Grundsätzlich ist es richtig, Erwerbstätigen mehr Freiraum bei der zeitlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens zu geben. Dazu gehört auch, jedem die Möglichkeiten einzuräumen, längeres Arbeiten attraktiver zu gestalten.