Regelungen für Zuverdienstmöglichkeiten vereinfachen

Der Wirtschaftsverband fordert die Bundesregierung dazu auf, die Zuverdienstmöglichkeiten für alle Arbeitnehmer auf den Prüfstand zu stellen.

Die Bundesregierung diskutiert derzeit über die Ausweitung der Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner, die das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben. Grundsätzlich ist es richtig, Erwerbstätigen mehr Freiraum bei der zeitlichen Gestaltung ihres Arbeitslebens zu geben. Dazu gehört auch, jedem die Möglichkeiten einzuräumen, längeres Arbeiten attraktiver zu gestalten.

Das selbständige Handwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. spricht sich vor diesem Hintergrund jedoch für eine Vereinfachung der Regelungen aus. Dazu sagt der Präsident des Wirtschaftsverbandes, Michael Roolf: „Es ist schlicht nicht nachzuvollziehen, warum wir für alle Gesellschaftsgruppen unterschiedliche Anforderungen stellen und somit zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Bürokratie erzeugen. Benachteiligt wird vor allem der einfache Arbeitnehmer, dessen Überstundenvergütungen durch hohe Abgaben bereits ab dem ersten Euro reduziert werden. Auch hier gibt es nach unserer Auffassung Handlungsbedarf.“

Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern gibt es über 90.000 geringfügig entlohnte Beschäftigte. Je nachdem, ob es sich dabei um einen Studenten mit Nebenjob, einem Arbeitslosengeld I- Empfänger oder einem 62-jährigen Rentner handelt, gelten unterschiedliche Rahmenbedingungen für den Zuverdienst.

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