Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug verhindern

Das Ziel der Richtlinie ist die Verkürzung von Zahlungsfristen in Europa, um so die Rechtslage der Gläubiger zu verbessern. Die fehlende Zahlungsmoral ist weit verbreitet. Viele Rechnungen werden erst mit erheblicher Verspätung beglichen. Ein derartiger Zahlungsverzug kann vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen im Handwerk existenzbedrohend sein.

„Eine Umsetzung der EU-Richtlinie, wie von der Bundesregierung mit dem Entwurf für ein “Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ beabsichtigt, führt aber zu einer Verschlechterung der bestehende Rechtslage für Unternehmen in Deutschland“, warnt Michael Roolf, Präsident des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern. „Speziell im werkvertraglichen Geschäftsverkehr wird der Zahlungsverzug durch diesen Gesetzentwurf nicht bekämpft, sondern durch die vorgesehene Einführung von Abnahme- und Zahlungsfristen weiter gefördert.“

Während die Richtlinie in europäischen Ländern wie Griechenland oder Italien zu einer Verbesserung der Zahlungsfristen führt, droht bei einer 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für Deutschland genau das Gegenteil. Insbesondere im Baugewerbe ist dann damit zu rechnen, dass Unternehmen erheblich länger auf die Zahlungen warten müssten, als bisher.

„Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird das Ziel der Bekämpfung des Zahlungsverzugs nicht erreicht“, meint Jörg Schnell, Geschäftsführer des Bauverbandes Mecklenburg-Vorpommern. „Es steht vielmehr zu befürchten, dass es in der Praxis seitens der Auftraggeber üblich wird, sowohl Zahlungsfristen als auch Abnahmefristen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen einzuführen beziehungsweise erheblich zu verlängern.“

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