1. Parlamentarischer Abend - Wirtschaftsverband Handwerk zeigt Flagge
Am 27. März 2012 fand der erste Parlamentarische Abend des freiwillig organisierten Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern statt. Zu der Veranstaltung hatte der Wirtschaftsverband Handwerk zahlreiche Gäste aus Politik und Handwerk in das Schweriner Schloss geladen, darunter auch den Wirtschaftsminister, Harry Glawe sowie die Präsidenten der Handwerkskammern, Peter Günther und Hans-Peter Siegmeier.
Michael Roolf, Präsident des Wirtschaftsverbandes forderte die anwesenden Politiker dazu auf, mehr Rücksicht auf die Interessen des Mittelstandes im Land zu nehmen. „Das selbständige Handwerk im Land ist eines der größten Arbeitgeber und von enormer Bedeutung für den ländlich geprägten Raum. Da kann man zu Recht von der Politik mehr Engagement für unsere Anliegen einfordern.“
Zentrale Themen des Abends waren die berufliche Bildung, der Meistertitel und die Vergabe öffentlicher Aufträge. Dabei hob Herr Roolf in seiner Ansprache die soziale Verantwortung sowie die Innovationsfähigkeit des Innungshandwerks hervor und bekräftigte die Forderung diese Eigenschaften auch bei der Novellierung des Vergabegesetzes zu berücksichtigen.
Hauptanliegen des Parlamentarischen Abends war, die Politik im Land für die Interessen des mittelständisch geprägten Handwerks zu sensibilisieren. Dies ist insbesondere durch die zahlreichen Gespräche gelungen. Entsprechend positiv war das Echo aus der Politik. Durch die Atmosphäre des Schweriner-Schloss-Restaurants und den Rahmen der Veranstaltung ist es gelungen, die Barriere, die bei offiziellen Veranstaltungen oft hinderlich ist, zu durchbrechen und für einen angenehmen Gesprächsrahmen zu sorgen. Der Wirtschaftsverband Handwerk wird im nächsten Jahr an diese erfolgreiche Veranstaltung anknüpfen und den Parlamentarischen Abend des freiwillig organisierten Handwerks langfristig als feste Größe etablieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Wirtschaftsminister, liebe Handwerkskollegen und Vertreter des Handwerks au M-V, lieber Herr Präsident Mietschke aus Schleswig-Holstein,
ich begrüße Sie recht herzlich zum 1. Parlamentarischen Abend des Wirtschaftsverband Handwerks und freue mich über ihr zahlreiches Erscheinen. Bis zum heutigen Tag hat es in diesem Land keinen solchen Abend gegeben und das, obwohl das Handwerk der stabile wirtschaftliche Motor unseres Landes ist. Immerhin umfasst das Handwerk in Mecklenburg- Vorpommern über 20.000 Betriebe, in denen etwa 93.000 Menschen beschäftigt sind. Das sind 17 Prozent aller Arbeitnehmer im Land. Das Handwerk zählt 94 Berufsbilder, 57 weitere werden als handwerksähnlich bezeichnet.
Da dies unser erster Parlamentarischer Abend ist, möchte ich Ihnen kurz die Strukturen und in die Organisation des Handwerks erläutern. Dabei sollen Sie auch gleich erfahren, wer die Ansprechpartner im Handwerk an welcher Stelle sind. Anschließend werde ich dann auf einige für uns sehr wichtige politische Baustellen eingehen.
Es gibt im Handwerk zwei Organisationsstränge. Das sind zum einen die freiwilligen und zum anderen die Pflichtmitgliedschaften.
Jeder Handwerksunternehmer sowie jeder Arbeitnehmer im Handwerk ist zur Mitgliedschaft in der zuständigen Kammer verpflichtet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zwei Handwerkskammern, die Handwerkskammer Schwerin, die für weite Teile Mecklenburgs zuständig ist und vertreten wird durch den Kammerpräsidenten Herrn Peter Günther und die Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern, die vertreten ist durch den Kammerpräsidenten Herrn Hans-Peter Siegmeier, dem ich an dieser Stelle nochmals persönlich zu seiner gerade erfolgten Wahl gratulieren möchte.
Freiwillig organisiert sind die Handwerksunternehmen eines bestimmten Gewerkes auf Kreisebene in den Innungen. Vorsteher der Innungen sind die Obermeister. In der Regel sind alle Innungen eines Landkreises durch die Kreishandwerkerschaft vertreten. Diese fördern und vertreten die gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen aller Innungsmitglieder eines Kreises. Vorsteher der 9 Kreishandwerkerschaften in Mecklenburg-Vorpommern sind die Kreishandwerksmeister.
Die Innungen des gleichen oder des fachlich ähnlichen Handwerks innerhalb eines oder mehrerer Bundesländer sind zu sogenannten Landesinnungsverbänden oder auch Fachverbänden zusammengeschlossen.
Diese unterstützen ihre angeschlossenen Mitglieder bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsgemäßen Aufgaben und sind die Interessensvertretung ihrer Branche. Zudem bilden die Fachverbände das fachliche Grundgerüst des Handwerks und sind für die branchenspezifische Weiterbildung zuständig. Vorsteher der Landesinnungsverbände sind die Landesinnungsmeister.
In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Landesinnungs- und Fachverbände zum Wirtschaftsverband Handwerk zusammengeschlossen. Dieser ist heute Abend ihr Gastgeber.
Der Wirtschaftsverband Handwerk ist die Arbeitgebervereinigung des organisierten selbständigen Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern. Als parteipolitisch und konfessionell neutrale Vereinigung setzen wir uns für die handwerkspolitischen Interessen des selbständigen Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern ein.
Meine Damen und Herren,
das freiwillig organisierte Handwerk steht für Qualität, Fachkunde und Innovation. Mitglieder werden permanent über neuste Techniken, Verfahren und gesetzliche Vorgaben informiert. Zudem nehmen sie an regelmäßigen Weiterbildungen teil. Die Handwerksunternehmen der Innungen in Mecklenburg-Vorpommern sind innovative Unternehmen. Dafür sorgen die Leistungsangebote und die Qualifizierungsmechanismen, die von einer Innungsmitgliedschaft ausgehen.
Zu den grundlegenden Leistungen der Innungen gehören u. a.:
- Abnahme der Zwischen- und Gesellenprüfungen
- Überwachung der Lehrlingsausbildung
- Vermittlung von vereidigten Sachverständigen
- Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten mit Kunden
- Pflege des Gemeingeistes und der Berufsehre.
Mitglieder der Innungen sind in der Regel zugleich auch durch die entsprechenden Fachverbände auf Landesebene sowie die Zentralverbände auf Bundesebene vertreten. Die Fachverbände sichern hierbei die Aktualität für alle fachlichen und rechtlichen Fragen. Neben der Berufsausbildung und Interessenvertretung führen vor allem die Bereitstellung von Fachinformationen, die Weiterbildungsangebote sowie die Beratungsleistungen zur Qualifizierung der Unternehmen einer Innung.
Das freiwillig organisierte Handwerk steht auch für Tarifpartnerschaft, soziale Verantwortung und Ausbildung.
Die Landesinnungs- und Fachverbände sind Tarifpartner. Die Innungen pflegen die Berufsausbildung, nehmen die Gesellenprüfungen ab und richten Prüfungsausschüsse ein. Die Ausbildung hat einen hohen Stellenwert im freiwillig organisierten Handwerk und gehört zu den wichtigsten Aufgaben.
Aber auch Umweltbewusstsein, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit spielen beim Handwerk eine große Rolle.
Die Unternehmen werden über die Innungen und Fachverbände über die neuesten Entwicklungen und Gesetze informiert. Insbesondere setzt das Handwerk auf die Ausschöpfung von Energieeinsparpotenzialen. Die energetische Wende kann ohne das Handwerk nicht vollzogen werden.
Dem Handwerk insgesamt und insbesondere den INNUNGSFACHBETRIEBEN wohnt, wie ich bereits erwähnt habe, ein ausgeprägtes Qualitätsverständnis inne. Die Forderung nach qualitativ hochwertiger Arbeit, die abverlangt wird und die der Kunde zu Recht erwartet, verbinde ich ganz bewusst mit dem Handwerksmeister.
Der Meister hat als Unternehmensinhaber eine besondere Verantwortung auch für seine Angestellten. Diese erwarten in der Regel eine langfristige Bindung, eine Teilhabe am Erfolg aber auch sozialen Schutz.
In regelmäßigen Abständen flammt immer wieder die Diskussion um den sogenannten „Meisterzwang“ auf. Zuletzt im Sommer 2011 im Zusammenhang mit einer Klage einer Friseuse, die sich ohne Meisterqualifizierung selbständig machen wollte.
Ich möchte Ihnen kurz die Argumentation darstellen.
Die Gegner des Meisterzwangs gehen durch die Abschaffung von mehr Beschäftigung und weniger Schwarzarbeit aus, da sich entsprechend jeder auch ohne Meisterausbildung in seinem Gewerk selbständig machen könnte. Zudem soll die dadurch gewonnen Konkurrenzsituation, die es derzeit angeblich nicht gibt, für mehr Qualität sorgen.
Die Argumente, insbesondere die Aussicht auf mehr Beschäftigung, hat die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2004 dazu bewogen eine große Handwerksreform zu verabschieden.
So hat man die zulassungspflichtigen Handwerksberufe von 94 auf 41 verringert. Man konnte sich nun also in den betroffenen Gewerken ohne Meisterbrief selbständig machen, darunter auch im Fliesenlegerhandwerk.
In der Folge daraus hat sich die Anzahl der Betriebe tatsächlich in einigen betroffenen Gewerken sogar verdreifacht. Das Ziel, kurzfristig für mehr Beschäftigung zu sorgen, wurde danach scheinbar erreicht.
Der Preis dafür war jedoch sehr hoch. Warum, möchte ich Ihnen anhand des Fliesenlegerhandwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufzeigen.
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Anzahl der Fliesenlegerbetriebe von 828 im Jahre 2004 auf 1.406 im Jahr 2010 erhöht. Im selben Zeitraum ist jedoch die Anzahl der Auszubildenden von 153 auf nur 37 gesunken. Glauben Sie nicht, der Rückgang der Auszubildenden ist mit dem demografischen Wandel zu erklären. Eine ähnliche Entwicklung ist in allen Bundesländern zu beobachten. Durch die sinkenden Ausbildungsquoten ist ein erheblicher und nachhaltiger wirtschaftlicher Schaden entstanden, der weitaus schwererer wiegt, als die kurzfristig geschaffenen Arbeitsplätze, die zudem mit einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko verbunden sind. Zudem sind die Fälle von Scheinselbständigkeit massiv angestiegen. Das die Qualität auf der Strecke geblieben ist, kommt noch hinzu.
Denn eines steht fest: Für die Nachhaltigkeit einer positiven Entwicklung der Wirtschaft ist die Qualität der Existenzgründungen von viel größerer Bedeutung.
Wir brauchen, und das möchte ich an dieser Stelle nochmal hervorheben, Meister, die in der Lage sind, ihre Betriebe auch in konjunkturell schlechten Zeiten gut zu führen. Wie wichtig das ist, haben die vergangenen Krisenjahre, in denen das Handwerk wie keine andere Branche Standfestigkeit bewiesen hat, gezeigt.
Zudem kann der Kunde anhand des Angebotes und der erbrachten Arbeit die Qualität der Handwerklichen Leistung teilweise nur schwer beurteilen. Deshalb ist es notwendig, dass er sich auf die Qualifikation der Anbieter beziehen kann. Und diese Qualifikation ist der Meistertitel.
Damit verbunden ist jedoch nicht nur gute Arbeit und Fachkunde. Es geht dabei schlicht und einfach auch um Fragen der Sicherheit und dem Schutz vor gesundheitlichen Gefahren.
Der Meistertitel ist, um es zusammenzufassen, kein überholtes Relikt vergangener Generationen, sondern ein Qualitäts- und Ausbildungsgarant und zudem ein herausragendes Alleinstellungsmerkmal, um das uns andere Länder in Europa beneiden.
Ein weiteres, für das Handwerk sehr wichtiges Thema ist die berufliche Bildung. Wenn man sich die Anzahl der Schulabgänger vor Augen führt, die sich seit 2004 mehr als halbiert hat, (von 24.848 2004 auf 9.452 2011) dann wird einem die fast schon dramatische Situation begreiflich. Dazu kommt noch, dass von den 9.452 Schulabgängern 2011 etwa 14 Prozent nicht einmal die Berufsreife, also den ehemaligen Hauptschulabschluss geschafft haben.
Unser Land ist vom demografischen Wandel besonders betroffen. Die eben genannten rückläufigen Schülerzahlen verdeutlichen diese Auffassung. Und weil das so ist, müssen wir besondere Anstrengungen unternehmen, um junge für eine Ausbildung im Handwerk zu begeistern. Ziel muss es sein, eine möglichst große Vielfalt von Ausbildungsberufen im Land zu erhalten. Dabei spielt auch die Unterstützung der Auszubildenden bei den Fahr- und Internatskosten eine wesentliche Rolle. Viele Betriebe stehen vor dem Problem, keine Auszubildenden zu bekommen, weil der Weg zur nächsten Berufsschule einfach zu kostspielig ist.
Durch den demografischen Wandel und die damit einhergehende Konzentrierung der Schulstandorte sind die Wege für viele Auszubildenden bereits länger geworden. Diese Problematik wird sich in den nächsten Jahren noch verschärfen.
Das Land muss dafür Sorge tragen, dass dennoch möglichst viele wohnortnahe Angebote erhalten werden. Dort wo das jedoch nicht umsetzbar ist, muss der Auszubildende bei der finanziellen Bewältigung des Schulbesuches Unterstützung erfahren.
Das aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen eine Zentrierung der Schulstandorte notwendig und sinnvoll ist, ist auch im Handwerk unumstritten. Ein entsprechender Schulentwicklungsplan wurde vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgelegt. Die Schwächen dieses Planes liegen darin, dass vornehmlich standortbezogene und räumliche Aspekte, aber viel zu wenig die Einhaltung und Gewährleistung von fachlichen Rahmenbedingungen berücksichtig wurden. Fachliche Notwendigkeiten wurden ausgeblendet. Die Planung der Schulstandorte, beziehungsweise der Verlegung von Fachbereichen darf nicht ohne die Fachverbände des Handwerks vollzogen werden. Es muss ein gemeinsam erarbeitetes Konzept vorgelegt werden, welches dann auch konsequent umgesetzt wird.
Ich möchte an dieser Stelle auch auf das Problem der Fachlehrerversorgung eingehen. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Altersstruktur des Lehrkörpers an den beruflichen Schulen im Land.
Die dunkle Linie steht für die Altersgruppe zwischen 55 und bis über 65 Jahren und die orangene Linie verdeutlicht den Anteil der Lehrer unter 35 Jahren. An dieser Grafik lässt sich die Politik des Landes der letzten 10 Jahre gut nachvollziehen. Aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen hat man seit 2005 keine neuen Lehrer an den beruflichen Schulen eingestellt. Der Anteil ist entsprechend von 9,7 % im Jahr 2000 auf 3,6% im Jahr 2010 gesunken. Der Anteil der über 55jährigen ist im selben Zeitraum auf fast 40 % gestiegen.
Angesichts der sinkenden Schülerzahlen und der damit verbunden Bedarfsreduzierung scheint diese Entwicklung nachvollziehbar zu sein. Anhand der Geburtenraten wissen wir in etwa, wie sich die Schülerzahlen in den nächsten Jahren entwickeln werden. Deshalb wissen wir auch, dass die Zahl leicht ansteigen und dann konstant bleiben wird. Damit kehrt sich unser Problem um. Hatten wir vor 3 Jahren zu wenig Schüler, werden wir in drei Jahren deutlich zu wenig Lehrer haben. Mit einem akuten Fachlehrermangel muss in den nächsten Jahren gerechnet werden.
Engpässe in der Unterrichtsversorgung sind bereits vorhanden. Die bisherige Politik des Landes ist in diesem Punkt vollkommen unzureichend. Man wird keinen Lehrer mit 2.500 Euro nach Mecklenburg-Vorpommern locken.
Wir brauchen eine grundsätzliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Land, um überhaupt auf das Niveau anderer Bundesländer zu kommen. Dafür muss man eben auch Geld in die Hand nehmen. Ein ausgeglichener Haushalt bringt am Ende nichts, wenn dafür die Zukunft kaputtgespart wurde.
Insbesondere fordern wir die Absicherung des Fachunterrichts. Tatsächlich gibt es an den beruflichen Schulen jede Woche massiven Unterrichtsausfall, aufgrund von fehlenden Fachlehrern. Dies betrifft zum Beispiel die Fachbereiche Elektrotechnik, Anlagentechnik und den SHK- Bereich.
Dabei muss klar gesagt werden: Unterrichtsvertretung durch Lehrer anderer Fachbereiche ist im Ergebnis für den Lernprozess des Schülers in dem ausgefallenen Fachbereich gleichzusetzen mit Unterrichtsausfall! Durch die Vertretung einer Stunde durch einen fachfremden Lehrer kann lediglich die Aufsicht gewährleistet werden, nicht aber die Wissensvermittlung. Wir brauchen demnach kurzfristige und nachhaltige Strategien zur Sicherung der qualitativen Unterrichtsversorgung. Fachlehrer können nur durch Fachkompetenz vertreten werden und wir regen daher an, dass kurzfristig fehlende Fachdozenten aus der Handwerksorganisation miteingebunden werden sollten.
Abschließend zum Bereich der beruflichen Bildung möchte ich noch kurz auf die Fort-und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer an den beruflichen Schulen im Land eingehen.
Auf dieser Grafik sehen sie die Fortbildungsangebote des IQMV (Institut für Qualitätsentwicklung M-V- Zuständig für die konzeptionelle und organisatorische Planung der Lehrkräftefortbildung) für die Lehrerinnen und Lehrer der beruflichen Schulen. Und wie man sehen kann, ist dort nicht ein Fortbildungsangebot für Lehrerinnen und Lehrer beruflicher Schulen zu finden.
Das verdeutlicht den Status der beruflichen Bildung in diesem Land und wirft zu Recht die Frage auf, ob die berufliche Bildung das Stiefkind der Bildungspolitik in Mecklenburg-Vorpommern ist. Wir haben deshalb auf unserer Internetseite eine Verlinkung zu allen Fortbildungsangeboten unserer Mitgliedsverbände installiert. Hier können die Fachlehrer der beruflichen Schulen im Land Angebote für ihren Fachbereich finden und die Teilnahme beantragen.
Wie kein anderer Wirtschaftsbereich ist das Handwerk traditionell in den Gemeinden und Städten verankert. Die zumeist familiengeführten Betriebe sind oft¬mals seit mehreren Generationen vor Ort und bleiben auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrem Standort treu.
Die Unternehmer und die Beschäftigten im Handwerk engagieren sich persönlich in den regionalen Institutionen, z. B. der freiwilligen Feuerwehr, in Sportvereinen, in kirchlichen und sozialen Einrichtungen und anderen Organisationen. Sie leben ihre gesellschaftliche Verantwortung und tragen somit entscheidend zum gesellschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in ihrer Region und Gemeinde bei.
Für die Städte und Gemeinden sind die Steuerleistung der ansässigen Betriebe und ihr wesentlicher Beitrag zur Stabilisierung sozialer und ökonomischer Strukturen und zur baukulturellen Qualität vor Ort unverzichtbar.
Das Handwerk ist nicht nur Arbeitgeber, Steuerzahler und Ausbilder, sondern entfaltet in den Städten und Gemeinden soziale Bindungskraft.
Das freiwillig organisierte Handwerk arbeitet eng mit den Partnern der Versicherungen zusammen und hat entsprechende Versorgungswerke eingerichtet. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei den Vertretern der Innungskrankenkasse Nord, Herrn Ralf Hermes und der Signal Iduna, Herrn Ralf Gose für die Unterstützung bei der Durchführung des heutigen Abends und für die gute Zusammenarbeit bedanken.
Ich bin während meiner Ausführungen darauf eingegangen, dass das freiwillig organisierte Handwerk für soziale Verantwortung, für Innovation und für auch für Umweltbewusstsein steht. Das sind genau die drei Anforderungen die laut Vergabegesetz M-V bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge gestellt werden können.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle den Zusammenhang aufzeigen und unsere damit verbundene Erwartungshaltung.
Wir erwarten, dass im Vergabegesetz die Anerkennung der Innungsmitgliedschaft als einen möglichen Nachweis für die Realisierung vergabefremder Anforderungen verankert wird. Bisher ist offen, was sich zum Beispiel hinter dem Begriff „innovativ“ überhaupt verbirgt, geschweige denn, wie solche Anforderungen in der Praxis kontrolliert werden sollen. Es bedarf hier klarer und Regelungen.
Weiterhin möchte ich an dieser Stelle betonen, wie wichtig die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie für das Handwerk ist. Jeder Eingriff in die Tarifautonomie wird von uns entschieden abgelehnt. Hingegen plädiere ich für eine Stärkung der Tarifpartner und für einen angemessenen Rechtsschutz. Das freiwillig organisierte selbständige Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern fordert von der Politik im Land, sich für den Erhalt der Tarifautonomie und für Rechtssicherheit einzusetzen. Wir brauchen, und das möchte ich nochmal betonen, klare nachvollziehbare rechtliche Rahmenbedingungen.
Wir haben beim Vergabegesetz rechtliche Bedenken bezüglich der Einführung vergabefremder Kriterien, die aus unserer Sicht auch einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden sollten. Das bezieht sich auch auf die Kopplung von Mindestlöhnen an die Vergabe von Fördermitteln.
Meine Damen und Herren, das Handwerk ist von einer zukunftsorientierten und nachvollziehbaren Wirtschaftspolitik abhängig.
Deshalb lassen Sie uns dafür sorgen, und damit beende ich meine Rede, dass das Handwerk auch zukünftig in unseren Städten und Gemeinden sichtbar bleibt.