Umsatzsteuer endlich auch für kommunale Unternehmen
Das selbständige Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Ankündigung des Bundesfinanzhofes, der zufolge auch Dienstleistungen, welche kommunale Unternehmen für die Gemeinde erbringen, zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein werden. Betroffen davon sind alle Leistungen, die ebenso durch private Anbieter erbracht werden können.
Erfreut über diese Entscheidung zeigte sich die Geschäftsführerin des Wirtschaftsverbandes, Antje Lange: „Wir kritisieren schon lange, dass kommunale Unternehmungen einen Wettbewerbsvorteil durch die Steuerbefreiung genießen. Insofern begrüßen wir diesen überfälligen Schritt.“ Bisher war es den kommunalen Unternehmen möglich, Leistungen ohne Umsatzsteuer, also um 19 Prozent günstiger anzubieten. „Damit kann kein privates Unternehmen konkurrieren.“ fasst Antje Lange die bisherige Situation zusammen.
Auch der Präsident des Wirtschaftsverbandes, Michael Roolf, begrüßt die Entscheidung, verweist jedoch auf weiteren Handlungsbedarf: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern mit der Novellierung der Kommunalverfassung im vergangenen Sommer eine erneute Flankierung der kommunalen wirtschaftlichen Betätigung erlebt. Kommunales Handeln muss sich jedoch ausschließlich auf die Daseinsvorsorge vor Ort beschränken.“
Die Ursache für die Ausweitung der Kommunalwirtschaft sieht Michael Roolf in der schwierigen Haushaltslage einiger Kommunen: „Den Kommunen fehlt das Geld ihren Aufgaben nachzukommen, weshalb andere Wege zur Haushaltssanierung gefunden werden sollen. Die angespannte Finanzsituation darf jedoch nicht zur Belastung der mittelständischen, Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen führen. Anders als der private Anbieter, hat ein kommunales Unternehmen kein Konkursrisiko zu tragen.“