Nein zur Schlechterstellung haushaltsnaher Dienst- und Handwerkerleistungen
Über die Parteigrenzen hinweg haben sich Hessen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bremen auf eine Reform des Steuersystems verständigt: Ein bedeutender Punkt in den Überlegungen ist, dass Handwerkerleistungen künftig erst ab einem Sockelbetrag von 300 Euro steuerlich absetzbar sind.
„85 % der geltend gemachten Arbeitskosten für Handwerker sind Rechnungen unter 300 Euro. Die Einführung eines Sockelbetrages benachteiligt die kleinen Handwerksunternehmen und führt auf direktem Weg wieder zu mehr Schwarzarbeit", warnt der Präsident des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern, Michael Roolf. Nach Meinung des Handwerks wirkt sich der Steuerbonus keinesfalls negativ auf die Einnahmen von Bund und Ländern aus, da dank mehr legaler Arbeit und zusätzlicher Aufträge auch mehr Einnahmen in die Sozialversicherungen und Steuerkassen fließen. Auf diesem Wege finanziert sich der Bonus quasi selbst.
Hauptkritikpunkt am Steuerbonus ist der Mitnahmeeffekt. So setzten 50 Prozent der Haushalte Kaminkehrerleistungen und Wartungsarbeiten ab, die sie auch ohne den Steueranreiz beauftragt hätten. 24 Prozent hätten den Vorteil sogar nur dafür genutzt. „Gerade bei den Kaminkehrerleistungen gilt dieses Argument aber bald nicht mehr“, erklärt Michael Roolf. „Ab dem Jahr 2013 besteht die jährliche Pflicht, den Kaminkehrer zu beauftragen nicht mehr. Der Steuerbonus als Anreiz wird dann also erst wichtig für diese Branche.“
Das Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern fordert die Landesregierung auf, auf keinen Fall dieser Initiative im Bundesrat zuzustimmen und damit einen aktiven Beitrag zum Erhalt von Arbeitsplätzen zu leisten.