Drohende Belastungen für den Mittelstand durch geplante Ausdehnung der Tachographenpflicht
Mit großer Besorgnis hat das freiwillig organisierte Handwerk registriert, dass das Europäische Parlament ohne intensive Debatte für einen kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zur Ausdehnung des Geltungsbereichs der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (VO 561/06) auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen gestimmt hat. Diese Änderung wird fundamentale Auswirkungen haben, da dadurch der Kreis der betroffenen Fahrzeuge erheblich ausgedehnt wird.
Ursprünglich sollte die Reform Branchen, die nicht dem Transportgewerbe zugehörig sind, bürokratische Entlastung bescheren. So ist in Bezug auf die Nachweispflicht von Lenk-und Ruhezeiten die Ausweitung des Ausnahmeradius auf 100 Kilometer vorgesehen. Bisher gilt in Deutschland die Tachographenpflicht ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, wobei ein Ausnahmeradius von 50 Kilometer anwendbar ist. Durch die geplante Reform wären zukünftig bereits alle Fahrzeuge ab einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen betroffen. Alle angedachten Verbesserungen der Ausnahmeregelungen wären entsprechend durch den neuen Vorstoß nur noch Makulatur. Den Handwerkern mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, die durch die neue 100-Km-Grenze entlastet würden, stünden zahlreiche Handwerker im unteren Gewichtsbereich gegenüber, die nun erstmals Tachographen einbauen müssten.
„Die Tragweite dieser Änderung ist enorm.“ fasst Michael Roolf, Präsident des Wirtschaftsverbandes“ die Situation zusammen und ergänzt: „Durch die Ausweitung würde insbesondere die Betroffenheit zahlreicher nicht im Transportgewerbe tätiger Branchen um ein Vielfaches erhöht, da ein wesentlicher Teil der Fuhrparks in diesem Gewichtsbereich angesiedelt ist. Im Handwerk sind im Bereich zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen weitaus mehr Fahrzeuge im Einsatz als im gesamten Gewichtsbereich über 3,5 Tonnen.“
Handwerksbetriebe transportieren lediglich ihre eigenen Arbeitsmaterialien und selbst hergestellte Waren im lokalen und regionalen Umfeld. Die Nutzung von Tachographen ist für diese Betriebe, die keine Berufskraftfahrer beschäftigen, extrem aufwändig und teuer. Die Belastungen sind sogar besonders hoch, wenn nur unregelmäßig nachweispflichtige Fahrzeuge genutzt werden bzw. ständiger Fahrer- und Fahrzeugwechsel stattfindet.
Das freiwillig organisierte Handwerk ruft dazu auf, die weitreichende Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen, die zu einer erheblichen europaweiten Belastung kleiner und mittlerer Betriebe führen würde, zurückzunehmen.