Das Handwerk fordert eine Gleichbehandlung aller Berufsschüler

Der Wirtschaftsverband Handwerk Mecklenburg-Vorpommern begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung anerkannt hat, dass eine finanzielle Unterstützung von Berufsschülern bei notwendiger auswärtiger Unterbringung erforderlich ist.

Allerdings ist es ungerecht und verstößt gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, wenn die Zuschussempfänger auf den Kreis der von sozialer Härte Betroffenen beschränkt sind. Hier sollten aus Sicht des Handwerks alle Auszubildenden, die in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehen, einen Zuschuss erhalten.

Angesichts sinkender Auszubildendenzahlen ist es perspektivisch unvermeidlich, die Ausbildung vieler Berufe in überregionalen Fachklassen und Landesfachklassen durchzuführen, was zwangsläufig mit längeren Anfahrtswegen und somit größeren finanziellen Belastungen für die Lehrlinge und ihre Eltern verbunden ist. „Die derzeitige Situation stellt ein echtes Ausbildungshemmnis dar, sodass die Gefahr eines weiteren Rückganges der Lehrlingszahlen besteht“, meint Michael Roolf, Präsident des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg-Vorpommern. „ Darüber hinaus sind weitere Abwanderungen von Jugendlichen in die benachbarten Metropolen zu befürchten, wenn die strukturellen Nachteile unseres Bundeslandes nicht hinreichend kompensiert werden.“

Von daher darf die Gewährung von Landeszuschüssen für Berufsschüler bei Vorliegen eines sozialen Härtefalls nur ein erster Schritt sein, um Jugendliche im Land zu halten und letztlich dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

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