Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit auf die Stellungnahme des WVH zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach HandwerksordnungAhndwerksordnung

Auf der Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes Handwerk am 24. Januar 2017 wurde gemeinsam mit dem Abteilungsleiter der Abteilung 4: Handwerk, Berufliche Bildung, Immissionsschutz, Abfallwirtschaft des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Herrn Dr. Arnold Fuchs und dem Referatsleiter für Handwerk und Kammerwesen, Herrn Stephan Mücke, über Novelle der Handwerksordnung bei der Bestimmung der zuständigen Behörde nach Handwerksordnung diskutiert. 
Der Präsident des Wirtschaftsverbandes Handwerk Mecklenburg Vorpommern, Michael Roolf, bemängelte, dass in der beschlossenen Verordnung die Einwendungen des Verbandes in keinerlei Form Eingang gefunden haben.
Er äußerte daraufhin die Bitte an Dr. Fuchs, eine schriftliche Antwort zur Stellungnahme des Verbandes zu erhalten. 

Herr Dr. Fuchs hatte auf der Mitgliederversammlung eine Antwort der Landesregierung bezüglich der abgegebenen Stellungnahme zugesichert. 

In der Anlage ist diese Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit zur Stellungnahme des Wirtschaftsverbandes Handwerk beigefügt.

 

Zurück